Die von der GEZ eingetriebene PC-Gebühr, wackelt. Die GEZ versucht seit Anfang des Jahres zusätzliche Gebühren für PCs einzutreiben, da diese prinzipiell empfangsfähig sind. Nach einer Pressemitteilung der IHK Wiesbaden wackelt diese Gebühr. Die IHK Wiesbaden rät, bei dem Versuch des Eintreibens durch die GEZ, Einspruch zu erheben und Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung zu nehmen.

Die IHK Wiesbaden rät allen Betroffen in vergleichbaren Fällen, unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) oder das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az. 4 A 149/07) die Zahlungen an die GEZ zu verweigern und im Falle eines Gebührenbescheids Widerspruch einzulegen.